
Auf einen Blick:
- Der 50 Euro Sachbezug ist monatlich komplett steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
- 60 Euro Geschenke zu persönlichen Anlässen bleiben ebenfalls steuerfrei.
- Zusätzlichkeit ist Pflicht: Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und damit zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gewährt werden.
- Richtig umgesetzt sparen Arbeitgeber und Mitarbeiter Kosten.
- Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten von Gutscheinen bis Gesundheitsförderung.
Unternehmen können durch clevere Nettolohnoptimierung sowohl ihre Mitarbeiter als auch sich selbst besser stellen. Steuerfreie Sachzuwendungen - auch steuerfreie Sachbezüge genannt - sind dabei eines der wirksamsten Instrumente, die Arbeitgeber heute nutzen können.
Regelmäßig vergebene steuerfreie Sachzuwendungen stärken das Engagement der Mitarbeitenden und tragen nachhaltig zur Zielerreichung des Unternehmens bei.
In diesem umfassenden Guide zeige ich Dir, wie Du als Arbeitgeber durch geschickte Gestaltung von Sachbezügen, unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen, erhebliche Vorteile für Dein Unternehmen und Deine Mitarbeiter schaffen kannst.
Was sind steuerfreie Sachzuwendungen?
Eine steuerfreie Sachzuwendung ist ein geldwerter Vorteil, den Du als Arbeitgeber Deinen Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt, also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohns und Arbeitsentgelts, gewähren kannst – etwa in Form von Gutscheinen, Sachgeschenken oder anderen Leistungen. Im Gegensatz zum normalen Gehalt oder Barzuschüssen müssen solche Sachbezüge, die als geldwerter Vorteil und Sachlohn gelten, nicht versteuert werden, solange bestimmte Freigrenzen eingehalten werden.
Laut einer aktuellen Studie der IHK München nutzen bereits über 70% der deutschen Unternehmen steuerfreie Arbeitgeberleistungen als Instrument zur Mitarbeiterbindung. Diese Gehaltsextras – häufig auch als steuerfreie Sachbezüge bezeichnet – ermöglichen es Mitarbeitende und Arbeitgebern gleichermaßen, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen regeln dabei genau, unter welchen Voraussetzungen diese Leistungen steuerfrei bleiben. Für das einzelne Mitarbeitende bedeutet dies, dass es von zusätzlichen Benefits profitieren kann, ohne dass diese auf das reguläre Gehalt angerechnet oder versteuert werden müssen.
Der rechtliche Unterschied: Sachbezug vs. Sachzuwendung
Sachbezüge sind im deutschen Einkommensteuerrecht der technische Begriff für nicht-monetäre Vergütungen im Arbeitsverhältnis. Sachzuwendungen ist ein allgemeinerer Begriff für jede Zuwendung in Sachform. Wie Experten von Haufe erklären, werden beide Begriffe oft synonym gebraucht, doch rechtlich gesehen umfasst "Sachbezug" speziell Sachleistungen als Teil des Lohns.

Die wichtigsten Freigrenzen für steuerfreie Sachbezüge 2025
50 Euro pro Monat: Die Basis-Freigrenze
Die monatliche 50 Euro Freigrenze (auch 50-Euro-Sachbezugs) ist wohl der bekannteste steuerfreie Sachbezug. Wie das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben bestätigt, dürfen bis zu 50 Euro pro Monat als Sachleistungen gewährt werden, ohne Lohnsteuer und SV-Beiträge.
Wichtig: Wird die 50-Euro-Freigrenze nur um 1 Cent überschritten, wird der komplette Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
60 Euro für persönliche Anlässe
Sachgeschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeiten bleiben bis 60 Euro pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese 60 Euro Freigrenze gilt neben der monatlichen 50-Euro-Grenze und kann bei mehreren Anlässen im selben Monat jeweils genutzt werden.
Weitere wichtige Freigrenzen
Über die grundlegenden Regelungen hinaus gibt es zahlreiche weitere steuerfreie Sachbezüge:
- Gesundheitsförderung: Bis 600 Euro pro Jahr zusätzlich zum Lohn, auch im Rahmen von steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen möglich
- Kinderbetreuungszuschüsse: Für nicht schulpflichtige Kinder in unbegrenzter Höhe steuerfrei
- Jobtickets: Komplett steuerfrei bei zusätzlicher Gewährung
- Essenszuschüsse: Im Rahmen amtlicher Sachbezugswerte
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Das Zusätzlichkeitserfordernis
Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ist gesetzlich festgeschrieben, dass steuerfreie Sachbezüge nur "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden dürfen. Eine Leistung gilt nur dann als zusätzlich, wenn kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Geld besteht, der zugunsten der Sachleistung herabgesetzt oder umgewandelt wurde.
Kriterien für echte Sachbezüge
Das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 hat klargestellt, unter Berücksichtigung der Kriterien des 2 Abs. des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), welche Gutscheine und Geldkarten noch als begünstigter Sachbezug zählen:
- Zweckgebundene Gutscheine ohne Barauszahlungs-Funktion
- Karten mit begrenztem Akzeptanznetzwerk
- Keine universellen Visa/MasterCard-Guthabenkarten
Dokumentationspflichten
Arbeitgeber müssen steuerfreie Sachzuwendungen sorgfältig dokumentieren. Laut Praxisleitfaden von Finanztip gehören dazu:
- Wert, Datum und ggf. Anlass der Zuwendung
- Bei 60-Euro-Geschenken: Nachweis des persönlichen Anlasses
- Führung von Listen oder Vermerken
- Ausweis in der Lohnabrechnung
Geldwerter Vorteil: Was Arbeitgeber wissen müssen
Ein geldwerter Vorteil entsteht immer dann, wenn Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber eine Leistung erhalten, für die sie sonst eigenes Geld ausgeben müssten – zum Beispiel einen Gutschein, ein Sachgeschenk oder eine Dienstleistung. Für Arbeitgeber bietet sich hier eine attraktive Möglichkeit: Bis zu 50 Euro im Monat können als steuerfreier Sachbezug gewährt werden. Dieser Betrag bleibt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, solange die 50-Euro-Freigrenze eingehalten wird.
Wichtig ist, dass der steuerfreie Sachbezug immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das bedeutet: Es darf keine Umwandlung von Gehalt in Sachleistungen erfolgen, sondern der geldwerte Vorteil muss ein echtes Extra sein. So schaffen Arbeitgeber eine echte Win-Win-Situation: Die Mitarbeiter profitieren von einem spürbaren Vorteil, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen, und das Unternehmen stärkt gleichzeitig die Mitarbeiterbindung und Motivation. Wer die Freigrenze von 50 Euro im Monat beachtet und die Sachbezüge korrekt gestaltet, nutzt eines der effektivsten Instrumente moderner Mitarbeiter-Benefits.
Beliebte steuerfreie Sachbezüge in der Praxis
Gutscheine und Prepaid-Karten
Die monatliche 50 Euro Sachbezug-Grenze wird am häufigsten über Gutscheine ausgeschöpft. Dabei sind laut Marktanalyse von ValueApp besonders beliebt:
- Tankgutscheine für Mobilität, die für ausgewählte Produkte und Dienstleistungen an Tankstellen eingelöst werden können
- Einkaufsgutscheine für bestimmte Läden
- Multi-Partner-Karten mit begrenztem Netzwerk
- Sachbezugskarten für verschiedene Shops
Mobilität und Verkehr
Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel sind komplett steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Das Deutschlandticket für 49 Euro beispielsweise kann vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden.
Dienstfahrräder (Dienstfahrrad) sind bei zusätzlicher Gewährung ebenfalls voll steuerfrei und fördern nachhaltige Mobilität, erklärt die Deutsche Dienstrad in ihrem Leitfaden.
Kinderbetreuung
Ein besonders wertvoller Benefit ist der unbegrenzte Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten. Arbeitgeber können theoretisch sämtliche Kita-Gebühren übernehmen – komplett steuerfrei, solange es sich um nicht schulpflichtige Kinder handelt, und so die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungssituationen des Mitarbeiters gezielt unterstützen.
Digitale Endgeräte
Die Überlassung von Laptops, Tablets oder Smartphones zur privaten Nutzung ist steuerfrei. Auch die Übernahme von Internetkosten für das Homeoffice fällt darunter.
Steuerfreie Sachbezüge und Lohnabrechnung: So funktioniert’s
Steuerfreie Sachbezüge sind für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen attraktiv – vorausgesetzt, sie werden korrekt in der Lohnabrechnung erfasst. Damit die Vorteile der 50-Euro-Freigrenze voll ausgeschöpft werden können, müssen diese Sachbezüge immer getrennt vom regulären Gehalt ausgewiesen werden. Das bedeutet: In der Lohnabrechnung werden die steuerfreien Leistungen wie Gutscheine, Sachgeschenke oder andere Extras separat aufgeführt.
Für die steuerliche Konformität ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Arbeitgeber sollten für jeden Sachbezug die genaue Bezeichnung, das Ausgabedatum, den Abgabeort und – bei Gutscheinen – idealerweise eine Kopie des Gutscheins oder der Sachbezugskarte aufbewahren. Nur so kann im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachgewiesen werden, dass die 50-Euro-Freigrenze pro Monat eingehalten wurde. Wer diese Vorgaben beachtet, profitiert von steuerfreien Sachbezügen und sorgt für eine reibungslose, rechtssichere Abwicklung in der Lohnbuchhaltung.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Win-Win-Situation durch Steuerersparnis
Um einem Mitarbeiter 600 Euro Netto pro Jahr mehr zu zahlen, müsste ein Arbeitgeber etwa 1.380 Euro Brutto-Jahresgehalt aufwenden. Über steuerfreie Sachbezüge können die 600 Euro komplett abgabenfrei gewährt werden - eine Ersparnis von rund 780 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, wie Berechnungen von Personio zeigen.
Höherer Nettolohn für Beschäftigte
Bis zur jeweiligen Freigrenze fallen 0 Euro Steuern und 0 Euro Sozialabgaben an - jeder gewährte Euro kommt eins zu eins beim Mitarbeiter an.
Geringere Lohnnebenkosten für Unternehmen
Arbeitgeber sparen bei steuerfreien Sachbezügen die Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung. Zudem ist der Betrag als Betriebsausgabe absetzbar.
Nettolohnoptimierung durch Sachzuwendungen
Sachzuwendungen sind ein wirkungsvolles Instrument, um das Nettoeinkommen der Mitarbeiter gezielt zu steigern – ganz ohne zusätzliche Steuer- oder Sozialversicherungsabgaben. Arbeitgeber können durch die gezielte Vergabe von steuerfreien Sachbezügen, wie Gutscheinen oder anderen geldwerten Vorteilen, ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert bieten. Gerade für Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen ist das eine wertvolle Möglichkeit, mehr Geld für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung zu haben.
Entscheidend ist, dass die Sachbezüge immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die 50-Euro-Freigrenze pro Monat nicht überschritten wird. So bleibt der Vorteil steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Für Arbeitgeber ergibt sich daraus eine attraktive Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu senken. Wer die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung durch Sachzuwendungen clever nutzt, schafft ein modernes, motivierendes Vergütungssystem und positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber.
Rechtliche Stolpersteine vermeiden
Häufige Fehler bei der Umsetzung
Kein Wahlrecht für Mitarbeiter: Vermeiden Sie Konstrukte, bei denen Arbeitnehmer zwischen Geld oder Benefit wählen können. Das würde den Sachbezug entwerten.
Zusätzlichkeit sicherstellen: Benefits dürfen nicht auf das Gehalt angerechnet werden. In Arbeitsvertrag und Kommunikation muss klar sein, dass es sich um Extras zum vereinbarten Lohn handelt.
ZAG-Kriterien für Gutscheine beachten
Seit 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten die strengen Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen, um als Sachbezug zu gelten. Wie das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 detailliert erklärt, gibt es drei Kriterien des ZAG:
- Kriterium 1: Begrenztes Netzwerk - Gutscheine nur für bestimmte Ladenketten oder regionale City-Cards
- Kriterium 2: Begrenzte Produktpalette - Tankkarten, Kinogutscheine oder spezifische Warengutscheine
- Kriterium 3: Soziale/steuerliche Zwecke - Essensmarken oder Gesundheitsförderung
Universelle Prepaid-Kreditkarten sind oft ausgeschlossen.
Pauschalversteuerung als Alternative
Wenn Du einem Mitarbeiter außerhalb der Freigrenzen etwas Gutes tun möchtest, können Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 30% übernehmen nach § 37b EStG. Für den Mitarbeiter bleibt das Geschenk dann steuerfrei.
Diese Pauschalversteuerung ist auf Zuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr anwendbar. Der entscheidende Vorteil: Die Zuwendung ist für den Empfänger endbesteuert und muss nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Auch andere Benefits wie zum Beispiel der Mittagsessenszuschuss der über die amtlichen Sachbezugswerte hinausgeht kann pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden.
Amtliche Sachbezugswerte beachten
Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung ändern sich jährlich. Für 2025 gelten: Frühstück 2,30 €, Mittag/Abend je 4,40 €.
Für jeden Mitarbeiter lassen sich 2025 maximal 7,50 Euro je Arbeitstag erstatten, diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Sachbezugswert: 4,40 Euro (ggf. pauschal zu versteuern)
- Maximale steuerfreie Aufstockung: 3,10 Euro
Aktuelle Trends und Entwicklungen
Digitalisierung der Benefits
Klassische Papier-Gutscheine weichen zunehmend digitalen Lösungen. App-gesteuerte Guthabenkarten ermöglichen einfache Verwaltung und breite Akzeptanz. Edenred berichtet von einem 40%igen Wachstum bei digitalen Benefit-Lösungen.
Nachhaltige Benefits
Ein Trend geht zu öko-sozialen Sachleistungen. Unternehmen möchten Anreize schaffen, die zum Lebensstil der Beschäftigten passen:
- Zuschüsse für Dienstfahrräder oder E-Auto-Leasing
- Jobtickets statt Dienstwagen
- Gesundheits- und Wellnessangebote
Individualisierung und Cafeteria-Modelle
Mitarbeiter erwarten Benefits, die ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Cafeteria-Systeme - bei denen Mitarbeiter aus einem Menü von möglichen Extras auswählen können - gewinnen an Beliebtheit.
Steuerfreie Sachzuwendungen bei Taxperten
Als moderne, digitale Steuerkanzlei setzen wir bei Taxperten die Vorteile steuerfreier Sachzuwendungen gezielt sowohl für unsere Mandanten als auch für unser eigenes Team ein.
Unsere Mitarbeitenden profitieren von vielfältigen steuerfreien Gehaltsextras – dazu zählen monatliche Sachwertgutscheine, Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV), Kinderbetreuungszuschüsse, und Anlassgutscheine zum Beispiel bei Geburtstagen oder besonderen Erfolgen.
Diese steuerfreien Arbeitgeberleistungen bieten allen Teammitgliedern attraktive finanzielle Vorteile. Wir legen besonderen Wert darauf, die individuellen Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden zu berücksichtigen und bieten daher ein breites Spektrum an Benefits, die Flexibilität, Work-Life-Balance und persönliche Entwicklung gezielt fördern.
Interessiert daran, Teil des Taxperten-Teams zu werden? Bei uns erwarten Bewerber nicht nur ein professionelles und wertschätzendes Arbeitsumfeld, sondern auch handfeste Benefits: Homeoffice-Ausstattung, Weiterbildungsbudgets und natürlich clevere steuerfreie Sachbezüge.
Mehr über unsere Stellenangebote in der Steuerberatung erfährst Du auf unserer Karriere-Seite.

Umsetzung in der Praxis: Schritt für Schritt
1. Bestandsaufnahme und Planung
- Analysiere Dein aktuelles Vergütungssystem
- Ermittle das verfügbare Budget für Benefits
- Befrage Mitarbeiter nach gewünschten Leistungen
2. Rechtssichere Gestaltung
- Prüfe die Zusätzlichkeit der geplanten Benefits
- Stelle sicher, dass keine Wahlrechte bestehen
- Definiere klare interne Richtlinien
3. Anbieter auswählen
- Vergleiche verschiedene Gutschein- und Benefit-Anbieter
- Achte auf BMF-konforme Lösungen
- Prüfe Kosten und Verwaltungsaufwand
4. Einführung und Kommunikation
- Erkläre Mitarbeitern den Netto-Vorteil der Benefits
- Weise steuerfreie Leistungen transparent auf der Lohnabrechnung aus
- Führe regelmäßige Reviews durch
FAQ: Häufige Fragen zu steuerfreien Sachzuwendungen
Welche Sachleistungen sind steuerfrei?
Grundsätzlich alle Sachleistungen bis zu den jeweiligen Freigrenzen: 50 Euro pro Monat allgemeine Sachbezüge, 60 Euro für persönliche Anlässe, sowie spezielle steuerfreie Sachbezüge wie Gesundheitsförderung, Kinderbetreuung oder Jobtickets.
Wie hoch dürfen steuerfreie Sachbezüge sein?
Die 50 Euro Freigrenze pro Monat ist die wichtigste Grundregel. Daneben gibt es die 60 Euro Freigrenze für besondere Anlässe und verschiedene spezifische Freibeträge für Gesundheit (600 Euro/Jahr), Kinderbetreuung (unbegrenzt) etc.
Was fällt unter 50 Euro Sachbezug?
Alle Sachleistungen, die nicht in bar ausgezahlt werden: Gutscheine, Warenpräsente, Zuschüsse zu Fitnessstudio, Dienstleistungen wie Massagen oder Reinigungsservice, sowie digitale Benefits wie App-Abonnements.
Ist eine Sachzuwendung von 60 Euro steuerfrei?
Nur bei persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Für allgemeine Sachbezüge ohne besonderen Anlass gilt die 50 Euro Grenze.
Was sind alles steuerfreie Sachbezüge?
Die Bandbreite ist groß: Gutscheine, Tankgutscheine, Fitness-Zuschüsse, Essenszuschüsse, Jobtickets, Dienstfahrräder, Gesundheitsförderung, Kinderbetreuung, Technik-Überlassung, Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen und viele mehr.
Müssen Sachzuwendungen versteuert werden?
Nur wenn sie die jeweiligen Freigrenzen überschreiten. Innerhalb der Grenzen (50 € monatlich, 60 € für Anlässe, etc.) sind sie vollständig steuer und abgabenfrei.
Können Mitarbeiter zwischen Geld und Sachbezug wählen?
Nein, diese Wahlmöglichkeit würde den Sachbezug entwerten. Wenn ein Arbeitnehmer die Wahl hat, stuft das Finanzamt den Vorteil als Barlohn ein - dann wäre er steuerpflichtig, wie das Bundesfinanzministerium in § 8 EStG klarstellt.
Wie werden Sachbezüge dokumentiert?
Arbeitgeber müssen alle steuerfreien Sachzuwendungen dokumentieren: Wert, Datum, ggf. Anlass. Bei 60 Euro Geschenken ist der persönliche Anlass zu belegen. Idealerweise erscheinen sie auch in der Lohnabrechnung.
Was sind die ZAG-Kriterien für Gutscheine?
Seit 2022 müssen Gutscheine eines von drei Kriterien erfüllen: begrenztes Netzwerk (z.B. bestimmte Ladenkette), begrenzte Produktpalette (z.B. nur Tankgutscheine) oder sozialer/steuerlicher Zweck (z.B. Essensmarken). Amazon-Gutscheine sind oft ausgeschlossen, da das Sortiment zu breit ist.
Haftungsausschluss
Bei der Gewährung von steuerfreien Sachbezügen sollten Arbeitgeber stets auf die Einhaltung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben achten. Eine korrekte Dokumentation der Sachbezüge und die konsequente Beachtung der 50-Euro-Freigrenze sind unerlässlich, um die steuerfreie Behandlung zu sichern und eine Haftung gegenüber dem Finanzamt zu vermeiden.
Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter transparent über die Bedingungen und die Höhe der gewährten Sachbezüge informieren, um Missverständnisse auszuschließen. Wer diese Grundsätze beachtet, schafft eine Win-Win-Situation: Die Mitarbeiter profitieren von attraktiven Extras, und das Unternehmen bleibt rechtlich auf der sicheren Seite. Im Zweifel empfiehlt es sich, steuerlichen Rat einzuholen, um alle Vorteile der steuerfreien Sachbezüge optimal und risikofrei zu nutzen.
Fazit: Steuerfreie Sachbezüge als Erfolgsrezept
Steuerfreie Sachzuwendungen sind ein Instrument der modernen Personalführung. Richtig eingesetzt, schaffen sie eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während Beschäftigte ihr Netto-Gehaltsplus erhöhen, sparen Unternehmen Lohnnebenkosten und stärken ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Der Schlüssel liegt in der rechtssicheren Umsetzung und der geschickten Kombination verschiedener steuerfreier Sachbezüge. Mit einem durchdachten Benefit-System können Arbeitgeber erhebliche Vorteile für alle Beteiligten schaffen.
Als erfahrene Steuerberatungskanzlei unterstützen wir bei Taxperten Unternehmen dabei, das Potenzial steuerfreier Sachbezüge voll auszuschöpfen. Von der Konzeption bis zur Umsetzung begleiten wir unsere Mandanten auf dem Weg zu einer optimalen Vergütungsstrategie.