
Auf einen Blick:
- Geregelte Zulassung: Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung wird von den Steuerberaterkammern verwaltet und erfordert je nach Vorbildung 3, 5 oder 8 Jahre einschlägige Berufspraxis; bestimmte Nachweise oder Tätigkeiten müssen dabei bis zum Ende eines Monats vor dem schriftlichen Prüfungstermin erbracht sein
- Verkürzter Weg zum Steuerberater: Mit dem Steuerfachwirt-Abschluss verkürzt sich die erforderliche Praxiszeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung von acht auf sechs Jahre
- Anspruchsvolle Prüfung: Die bundeseinheitliche Prüfung besteht aus vier schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung, mit einer durchschnittlichen Bestehensquote von unter 75%
Als Steuerberaterin und Geschäftsführerin von Taxperten begegne ich täglich ambitionierten Fachkräften, die ihre Karriere im Steuerwesen vorantreiben möchten. Eine der häufigsten Fragen, die mir gestellt wird: “Welche Steuerfachwirt Voraussetzung muss ich eigentlich erfüllen?” Diese Frage zeigt mir immer wieder, wie wichtig es ist, einen klaren Überblick über diesen entscheidenden Karriereschritt zu haben.
Die Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin stellt eine der wichtigsten Aufstiegsqualifikationen im deutschen Steuerwesen dar und kann ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Steuerberaterprüfung sein. Sie bildet die fachliche Grundlage für den weiteren beruflichen Weg und bereitet gezielt auf weitere Prüfungen wie die Steuerberaterprüfung vor. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen werden durch die jeweiligen Steuerberaterkammern auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt.
Für die Zulassung zur Prüfung ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten mit anschließender dreijähriger Berufspraxis erforderlich. Alternative Zulassungswege existieren für Hochschulabsolventen mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt sowie für Personen mit gleichwertiger kaufmännischer Berufsausbildung oder ohne formale Ausbildung. Die Prüfungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen basieren auf einem detaillierten Anforderungskatalog der Steuerberaterkammern, der die Inhalte und Kriterien der Prüfung klar festlegt.
Weitere Infos zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung findest Du im nächsten Abschnitt oder auf der Website Deiner zuständigen Steuerberaterkammer.

Die erweiterte Verantwortung
Während Steuerfachangestellte primär ausführende Tätigkeiten übernehmen, umfassen die Aufgaben des Steuerfachwirts oft noch weitere Bereiche:
- Selbstständige Erstellung von Jahresabschlüssen
- Bearbeitung komplexer Steuererklärungen
- Eigenverantwortliche Betreuung von Mandanten bei anspruchsvollen steuerlichen Fragestellungen
- Erste Ansprechpartner für Mandanten und Behörden
- Übernahme von Team- oder Kanzleileitungsfunktionen
Abgrenzung zum Steuerberater
Der entscheidende Unterschied liegt in der Beratungsbefugnis und der rechtlichen Verantwortung. Gemäß dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist die unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen ausschließlich den Steuerberatern vorbehalten.
Wichtig zu wissen: Nur Steuerberater dürfen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen rechtsverbindlich für Mandanten unterzeichnen. Der Steuerfachwirt arbeitet dem Steuerberater qualifiziert zu, handelt aber stets unter dessen Aufsicht.
Die offiziellen Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerfachwirtprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerfachwirtprüfung sind in den maßgeblichen Rechtsvorschriften geregelt, die die Anforderungen und Prüfungsinhalte verbindlich festlegen.
Die Durchführung der Steuerfachwirtprüfung erfolgt durch die Steuerberaterkammern auf Basis der jeweiligen Prüfungsordnung.
Für die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mehrjährige praktische Tätigkeit erforderlich. Zu den anerkannten Berufen zählen insbesondere steuerberatende und wirtschaftsprüfende Berufe. Die praktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erfolgen und ist eine zentrale Voraussetzung für die Zulassung.
Anerkannte Tätigkeitsorte für die praktische Erfahrung sind unter anderem Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften, Buchstellen, Kanzleien von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie Rechtsanwälten.
Die praktische Erfahrung muss in großem Umfang, beispielsweise mindestens fünf Jahre, nachgewiesen werden, wenn kein einschlägiger Berufsabschluss vorliegt.
Bestimmte Nachweise oder Tätigkeiten müssen bis zum Ende eines Monats vor dem Prüfungstermin erbracht sein.
Die Prüfungen sind ein entscheidender Schritt für die Karriereentwicklung und die spätere Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
Zu den anerkannten Berufsgruppen zählen insbesondere Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Prüfung, die von den regionalen Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgenommen wird. Die genauen Details werden in der jeweiligen Prüfungsordnung der zuständigen Kammer festgelegt.
Weg 1: Der klassische Pfad für Steuerfachangestellte
Dies ist der häufigste und direkteste Weg zur Qualifikation:
Voraussetzungen:
- Erfolgreich bestandene Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten
- Hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens
- Tätigkeit bei einem Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe
- Mindestumfang von 16 Wochenstunden
Weg 2: Die Option für Hochschulabsolventen
Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt
- Hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren im relevanten Berufsfeld
Weg 3: Der Pfad für Quereinsteiger
Für Quereinsteiger mit einer anderen, aber als gleichwertig anerkannten kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Rechtsanwaltsfachangestellte/r):
Voraussetzungen:
- Praktische Tätigkeit von mindestens fünf Jahren im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens
- Davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe
Weg 4: Der Zugang über langjährige Berufserfahrung
Auch ohne spezifische Berufsausbildung ist die Zulassung möglich:
Voraussetzungen:
- Praktische Tätigkeit von mindestens acht Jahren im Steuer- und Rechnungswesen
- Davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer
Die Steuerfachwirtprüfung im Detail
Die Steuerfachwirtprüfung umfasst verschiedene Themenbereiche, wobei ein besonderer Fokus auf das Thema Steuern und steuerrechtliche Fragestellungen gelegt wird.
Der schriftliche Prüfungsteil: Vier anspruchsvolle Klausuren
Die Prüfung findet bundesweit einheitlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt, üblicherweise Anfang bis Mitte Dezember. Sie besteht aus vier Aufsichtsarbeiten:
Tag 1: Steuerrecht I (4 Stunden)
- Umsatzsteuer, Erbschaft und Schenkungsteuer
- Abgabenordnung (AO) und Bewertungsgesetz (BewG)
Tag 2: Steuerrecht II (4 Stunden)
- Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Tag 3: Rechnungswesen (3 Stunden) und Betriebswirtschaft (2 Stunden)
- Buchführung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht
- Jahresabschlussanalyse, Kosten und Leistungsrechnung, Finanzierung
Für das Bestehen der schriftlichen Prüfungen ist aktuelles und umfassendes Wissen im Steuerrechts von zentraler Bedeutung, da die Prüfungsgebiete regelmäßig an neue Gesetzeslagen und Entwicklungen angepasst werden.
Ein entscheidendes Merkmal der Klausuren ist ihre praxisnahe Gestaltung. Die Aufgaben sind explizit als “praxistypisch und fächerübergreifend” konzipiert, was bedeutet, dass reines Faktenwissen nicht zum Erfolg führt.
Der mündliche Prüfungsteil
Nach erfolgreichem Bestehen des schriftlichen Teils folgt die mündliche Prüfung (etwa 30 Minuten pro Teilnehmer):
- Kurzvortrag: 10 Minuten Vorbereitung, 5-minütiger strukturierter Vortrag
- Fachgespräch: Prüfungsgespräch zu allen prüfungsrelevanten Gebieten
Die inhaltliche Bandbreite umfasst zusätzlich zu den Klausurthemen auch Wirtschaftsrecht, Steuerberatungsrecht und Kanzleiorganisation.
Bewertung und Bestehensquoten
Die finale Note ergibt sich aus einer gewichteten Zusammenfassung:
- Steuerrecht I: 25%
- Steuerrecht II: 25%
- Rechnungswesen: 20%
- Betriebswirtschaft: 10%
- Mündliche Prüfung: 20%
Wichtig: In mindestens vier der fünf Einzelprüfungen sowie im Gesamtergebnis muss die Note "ausreichend" (4,0) erreicht werden. Ein einziges "ungenügend" (6,0) führt automatisch zum Nichtbestehen.
Die durchschnittlichen Bestehensquoten liegen zwischen 55% und 80%, was die Notwendigkeit einer intensiven Vorbereitung unterstreicht.
Prüfungsvorbereitung: So meisterst du die Steuerfachwirtprüfung
Die Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Eine strukturierte und zielgerichtete Vorbereitung hilft dir, die anspruchsvollen Anforderungen der Steuerfachwirtprüfung souverän zu meistern und in allen prüfungsgebieten zu bestehen. Hier findest du bewährte Strategien, Empfehlungen und echte Tipps aus der Praxis, um deine Chancen auf Erfolg deutlich zu erhöhen.
Lernstrategien und Zeitmanagement
Eine durchdachte Lernstrategie ist das Fundament für deinen Prüfungserfolg. Beginne frühzeitig mit der Planung und verschaffe dir einen Überblick über alle Prüfungsgebiete der Steuerfachwirtprüfung. Erstelle einen detaillierten Lernplan, der die relevanten Themen aus Steuerrecht, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft abdeckt. Setze dir realistische Etappenziele und überprüfe regelmäßig deinen Lernfortschritt.
Nutze verschiedene Lernmethoden: Kombiniere klassische Lehrbücher mit digitalen Lernplattformen, bearbeite gezielt Übungsklausuren und simuliere Prüfungssituationen. Besonders hilfreich ist es, komplexe Sachverhalte in eigenen Worten zusammenzufassen oder Lerngruppen zu bilden, um gemeinsam schwierige Themen zu erarbeiten. Effektives Zeitmanagement ist dabei unerlässlich – plane feste Lernzeiten ein, gönne dir aber auch bewusste Pausen, um langfristig motiviert zu bleiben.
Empfohlene Literatur und Kurse
Für die Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung gibt es eine Vielzahl an hochwertigen Materialien. Zu den Klassikern im Bereich Steuerrecht zählen Standardwerke wie „Steuerrecht für Steuerfachwirte“ oder „Praxiswissen Steuerfachwirtprüfung“. Im Bereich Rechnungswesen sind Lehrbücher wie „Rechnungswesen kompakt“ oder „Jahresabschluss und Kostenrechnung für Steuerfachwirte“ sehr beliebt.
Darüber hinaus bieten zahlreiche Anbieter spezialisierte Online-Kurse und Präsenzlehrgänge an, die gezielt auf die Prüfungsgebiete der Steuerfachwirtprüfung eingehen. Empfehlenswert sind beispielsweise die Kurse der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht oder Online-Angebote wie Taxflix. Übungsklausuren und digitale Lernplattformen helfen dir, dein Wissen regelmäßig zu testen und gezielt Schwachstellen zu erkennen.
Tipps von erfolgreichen Absolventen
Viele erfolgreiche Absolventen der Steuerfachwirtprüfung berichten, dass eine konsequente Fokussierung auf die prüfungsrelevanten Themen und das regelmäßige Üben von Klausuren entscheidend waren. Der Austausch mit anderen Prüflingen – sei es in Lerngruppen oder Online-Foren – wird als besonders motivierend und hilfreich empfunden. Auch das frühzeitige Einholen von Feedback durch erfahrene Steuerberater oder Dozenten kann wertvolle Impulse für die eigene Vorbereitung liefern.
Ein Tipp aus der Praxis: Bleibe während der gesamten Vorbereitungszeit flexibel und passe deinen Lernplan bei Bedarf an. So kannst du gezielt auf neue Anforderungen oder persönliche Herausforderungen reagieren und gehst optimal vorbereitet in die Steuerfachwirtprüfung.
Ansprechpartner und Unterstützung auf dem Weg zum Steuerfachwirt
Der Weg zum Steuerfachwirt muss nicht alleine gegangen werden – zahlreiche Institutionen, Netzwerke und Experten stehen dir unterstützend zur Seite. Sie bieten nicht nur fachliche Hilfestellung, sondern auch wertvolle Informationen rund um Steuerrecht, Rechnungswesen und die Anforderungen der Steuerfachwirt-Weiterbildung.
Kammern, Verbände und Netzwerke
Die regionalen Steuerberaterkammern sind die wichtigsten Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Zulassung, zur prüfungsordnung oder zum zulassungsantrag für die Steuerfachwirtprüfung geht. Sie bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen, Beratungsgespräche und aktuelle News zu steuerrechtlichen Entwicklungen an.
Darüber hinaus unterstützen Berufsverbände wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) oder die Bundessteuerberaterkammer angehende Steuerfachwirte mit Weiterbildungsangeboten, Seminaren und praxisnahen Workshops. In vielen Regionen gibt es zudem Netzwerke und Stammtische, bei denen du dich mit anderen Steuerfachwirten austauschen und von deren Erfahrungen profitieren kannst.
Auch Online-Communities und spezialisierte Foren bieten eine Plattform für Fragen rund um Rechnungswesen, Steuerrecht und die praktische Tätigkeit im Steuerfachwirt-Beruf. Hier findest du nicht nur fachlichen Rat, sondern auch Motivation und Unterstützung auf deinem gesamten Karriereweg.
Nutze diese vielfältigen Angebote, um dich optimal auf die Herausforderungen der Steuerfachwirt-Weiterbildung vorzubereiten und dein berufliches Netzwerk gezielt auszubauen.
Finanzielle Analyse: Kosten, Förderung und Gehaltsaussichten
Investition in die Zukunft: Kosten der Vorbereitung
Ein strukturierter Lehrgang – sei es berufsbegleitend oder in Vollzeit – bietet die optimale Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung, da er ein durchdachtes Lehrgangskonzept mit modularen Inhalten, Präsenz- und digitalen Lerneinheiten sowie gezielter Vermittlung von Klausurtechniken ermöglicht. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang wird angesichts der Komplexität des Stoffs dringend empfohlen:
- Teilzeit-Lehrgänge (berufsbegleitend): ca. 2.500 €
- Vollzeit-Lehrgänge (2-3 Monate): ca. 3.000 € – 4.000 €
- Modulare Angebote: Ab ca. 270 € pro Modul
Zusätzlich fallen Zulassungs- und Prüfungsgebühren der Steuerberaterkammer an.
Staatliche Förderung nutzen
Die Weiterbildung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in vollem Umfang förderfähig. Durch die Kombination von Zuschuss und Darlehenserlass bei bestandener Prüfung können bis zu 75% der gesamten Kosten vom Staat übernommen werden.
Karrierepfade und Zukunftsaussichten
Der direkte Aufstieg: Vom Steuerfachwirt zum Steuerberater
Für viele ist der Steuerfachwirt die wichtigste Vorstufe auf dem Weg zum Steuerberater. Der Abschluss verkürzt die Wartezeit erheblich: von acht auf sechs Jahre Berufspraxis für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
In meiner Kanzlei habe ich erlebt, wie junge Kolleginnen wie Anna und Leonie bereits mit 24 Jahren ihr Steuerberaterexamen bestanden haben – dank der strukturierten Vorbereitung über den Steuerfachwirt-Weg.
Alternative Karrierewege
In Steuerkanzleien:
- Teamleiter, Büroleiter oder Kanzleileiter
- Spezialisierung auf bestimmte Mandantengruppen
In der freien Wirtschaft:
- Steuerreferent in Unternehmen
- Senior Accountant im Finanz- und Rechnungswesen
- Bilanzbuchhalter
Spezialisierung:
- Fachberater (DStV e.V.) in Bereichen wie Unternehmensnachfolge oder internationales Steuerrecht
Die Zukunft des Berufs: Digitalisierung und KI
Die Steuerbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Routineaufgaben werden zunehmend durch intelligente Software und KI-Systeme automatisiert. Dies ist jedoch keine Bedrohung, sondern eine Chance.

Der zukünftige Wert des Steuerfachwirts liegt in:
- Kontrolle und Analyse KI-generierter Ergebnisse
- Prozessmanagement und Systemverständnis
- Datenanalyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen
- Beratung bei der Digitalisierung von Mandantenprozessen
In unserer digitalen Steuerkanzlei erleben wir täglich, wie sich diese positiv auf die Arbeitsqualität auswirkt. Mitarbeiter können sich auf anspruchsvolle, beratende Tätigkeiten konzentrieren, während repetitive Aufgaben automatisiert werden.
Fazit: Ist die Weiterbildung zum Steuerfachwirt die richtige Entscheidung?
Aus meiner Sicht als Steuerberaterin und Arbeitgeberin ist die Antwort klar: Ja, für ambitionierte Fachkräfte ist die Weiterbildung zum Steuerfachwirt eine ausgezeichnete Investition in die berufliche Zukunft.
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- In der Hierarchie der Steuerberatung aufsteigen möchtest
- Bereit bist, für ein höheres Gehalt und mehr Verantwortung eine anspruchsvolle Prüfung zu meistern
- Langfristig den Weg zum Steuerberater planst
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den Steuerfachwirt Voraussetzungen
Wie viele Jahre Berufserfahrung braucht man für den Steuerfachwirt? Das hängt von Deiner Vorbildung ab. Nach einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten benötigst Du 3 Jahre Berufspraxis, mit einer anderen kaufmännischen Ausbildung sind es 5 Jahre, und ohne relevante Ausbildung benötigst Du 8 Jahre Berufserfahrung.
Kann man die Steuerfachwirtprüfung ohne Ausbildung machen? Ja, das ist möglich. Du musst jedoch eine mindestens achtjährige praktische Tätigkeit im Steuer- und Rechnungswesen nachweisen, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Ist die Prüfung zum Steuerfachwirt schwer? Ja, die Prüfung gilt als sehr anspruchsvoll. Die durchschnittlichen Bestehensquoten liegen zwischen 67% und 72%, was eine intensive Vorbereitung unerlässlich macht.
Was kostet die Weiterbildung zum Steuerfachwirt? Die Kosten für Vorbereitungslehrgänge liegen zwischen ca. 2.500 € und 4.000 €. Hinzu kommen Prüfungsgebühren der Steuerberaterkammer. Durch das Aufstiegs-BAföG können bis zu 75% der Kosten gefördert werden.
Verkürzt der Steuerfachwirt den Weg zum Steuerberater? Ja, erheblich. Mit dem Steuerfachwirt-Abschluss kannst Du bereits nach insgesamt sechs Jahren Berufspraxis zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, anstatt nach acht Jahren.
Was verdient man als Steuerfachwirt? Das Mediangehalt liegt in Deutschland bei ca. 51.664 € brutto pro Jahr. Je nach Bundesland, Berufserfahrung und Unternehmensgröße kann das Gehalt deutlich höher ausfallen.
Zählt die Ausbildungszeit als Berufspraxis für die Zulassung? Nein, die für die Zulassung erforderliche Berufspraxis beginnt erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Kann ich die Prüfung beliebig oft wiederholen? Ja, eine nicht bestandene Steuerfachwirtprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Für jeden neuen Versuch ist jedoch eine erneute Anmeldung bei der Steuerberaterkammer erforderlich.


